Die Hausgemeinschaft
Wir bezeichnen als Hausgemeinschaft, eine besondere Wohnform für pflegebedürftige ältere Menschen. Die hier betreuten Personen leben in überschaubaren, familienähnlichen Gruppen von 12 - 14 Personen. Diese Wohn- und Betreuungsform halten wir speziell für demente Menschen besonders für geeignet. Ausgelöst wurde die Entwicklung dieser neuen Betreuungsform durch die Erkenntnis, dass bisherige Angebote besonders für altersverwirrte Menschen meist nicht genügend an deren Bedürfnissen ausgerichtet sind. Durch unsere Hausgemeinschaften, sollen klassische Organisationsformen stationärer Pflege durchbrochen werden. Die einzelne Hausgemeinschaft besteht aus max. 14 Personen, die in Gemeinschaft zusammenleben. Zentraler Lebensraum und Mittelpunkt des täglichen Lebens ist die gemütliche Wohnküche.
Neben der Überschaubarkeit der Räume (Kleinräumigkeit, klare Gliederung der Umgebung und natürliche Orientierungshilfen), basiert unser Konzept der Hausgemeinschaften auf weitern vier Faktoren:
1. Wertschätzende Einstellung und Haltung der am Pflege- und Betreuungsprozess beteiligten Menschen.
2. Verlässlichkeit und Sicherheit.
3. Berücksichtigung individueller Lebensgewohnheiten und Lebenserfahrungen.
Stützung der Selbstorganisation.
- Nachlassen von Unruhezuständen, wie Hin- und Herlaufen, Nesteln, usw.
- Verbesserung oder Wiederherstellung eines geregelten Tag-Nacht Rhythmus
- Nachlassen von Weglauftendenz
- Wiedererlangung subjektiver Lebensfreude und Zufriedenheit durch die Möglichkeit, sich zu betätigen, Anerkennung zu finden, intensive Zuwendung zu erhalten und dies in überschaubaren Strukturen
- Nachlassen von extremen Verhaltensauffälligkeiten wie z.B. Kotschmieren, usw.
Durch die menschliche Nähe in unseren Haugemeinschaften wird besonders die emotionale Ebene der Bewohnerinnen und Bewohner gefördert. Freude, Leid und Schmerz aller Gemeinschaftsmitglieder, wird geteilt und gemeinsam erlebt. Mitfreuen, Trösten, Traurig sein, werden wieder neu erlebt.
Jede Bewohnerin, jeder Bewohner kann bis zu ihrem/seinem Tod in der Gemeinschaft bleiben. Ein Umzug ist auch bei Zunahme des pflegerischen Umfangs prinzipiell nicht erforderlich. Lediglich die Notwendigkeit einer geschlossenen Unterbringung, eine Isolationspflicht oder aber schwerste medizinische Behandlungsvorgaben, welche nicht durch eine stationäre Pflegeeinrichtung geleistet werden können, durchbrechen dieses Prinzip.
In der Hausgemeinschaft kann die Bewohnerin, der Bewohner somit ihren/seinen letzten Lebensabschnitt erleben und dies ist nicht nur für die Betroffene, den Betroffenen selbst, sondern auch für die Gemeinschaft wichtig (Trauerprozess).